Checkliste für Kreditvergabe
Unter welchen Bedingungen werden Kredite vergeben? Worauf muss ich achten und welche Dokumente muss ich bereit halten, damit mein Antrag bearbeitet werden kann? Prüfen Sie die folgende Checkliste bevor Sie einen Antrag versenden.
Sie möchten vorgängig nur unverbindlich wissen, mit welchen Kosten Sie bei einem Kredit rechnen müssen, oder wie hoch die Zinssätze ungefähr sein werden? Nutzen Sie hierfür unseren Kreditrechner.
Um konkret einen Kredit zu beantragen, benutzen Sie bitte unser Antragsformular für Kredite.

1. Diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend erfüllen
- Sie verfügen über ein regelmässiges, monatliches Einkommen von mindestens CHF 2'800.-
- Sie haben das 18. Altersjahr erreicht haben.
2. Diese Dokumente sind unbedingt beizulegen:
- Kopie Ihres Passes oder der Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
- Kopie einer Lohnabrechnung für Personen mit fester Anstellung
- Letzte 3 Lohnabrechungen, einschliesslich aller weiteren Verdienste für temporär Angestellte.
3. Je nach Lebenssituation braucht die Bank für die Kreditvergabe weitere Informationen und Unterlagen:
- Haben Sie Kinder, geben Sie die Jahrgänge der Kinder an, für die Sie aufkommen müssen. Oft endet die Unterhaltspflicht nicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern erst nach Abschluss der ersten Ausbildung.
- Bei Trennung/Scheidung müssen Sie die Trennungskonvention, resp. das Scheidungsurteil beilegen, sowie einen Zahlungsnachweis über die darin festgelegten Unterhaltszahlungen.
- Nach Tod des Lebenspartners: Legen Sie die Bestätigungen der AHV, der Pensionskasse und allfällig zusätzlicher Versicherungen, über den Bezug von Witwenrenten bei.
- IV-Bezüger: Legen Sie die Bestätigung der SUVA, AHV, Ihrer Pensionskasse und allfällig zusätzlicher Versicherungen, über den Bezug von Leistungen bei.
- Temporär Angestellte: Sie müssen mindestens 9 Monate beim gleichen Temporärbüro angemeldet sein und eine entsprechende Bestätigung des Temporär-Büros vorweisen können.
- Ausländer: Sie müssen Ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben und über eine Aufenthaltsbewilligung B oder C verfügen.
Grundsätzlich gilt, dass vor der Kreditvergabe das Geldinstitut über Ihre finanzielle Situation im Bilde sein muss. Diese Bestimmungen sind keine Schikane von uns, sondern wir befolgen damit gesetzliche Auflagen, die den Kreditnehmer vor Überschuldung schützen soll. Wir sind verpflichtet zu prüfen, ob der gewährte Kredit für Sie tragbar ist. Dafür werden auch Informationen beigezogen, die von der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) zur Verfügung gestellt werden.

