Kredit Grundlagen
Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten von Kreditnehmern sind im Konsumkreditgesetz (KKG) und in den dazugehörenden Ausführungsverordnungen (VKKG) festgelegt und haben seit dem 1. Januar 2003 Gültigkeit. Darin wird insbesondere die obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung durch Kreditgeber festgelegt, die auch Kreditvermittler wie Sofort-Kredit.ch bei jedem Antrag durchzuführen haben. Darüber hinaus verlangt das Gesetz, dass Kreditgeber ihre gewährten aber auch alle abgelehnten Konsumkredite bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) melden. Gut zu wissen: Nach einer abgewiesenen Kreditanfrage, können binnen der nächsten 6 Monaten keine neuen Konsumkredite mehr beantragt werden. Weitere wichtige Regelungen sind die Einhaltung des vom Bundesrat festgelegten Höchstzinssatzes und das Widerrufsrecht des Kreditnehmers, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung.

Was muss ich beachten, um den Kredit zu erhalten?
Um einen Kredit zu erhalten, muss die Identität des Kreditnehmers sichergestellt sein. Dazu muss in der Regel eine Kopie der Identitätskarte vorgelegt werden. Weiter muss der Antragsteller einen aktuellen Betreibungsauszug vorweisen und über seine regelmässigen Einkünfte Auskunft erteilen. Dazu müssen die Lohnauszüge der letzten drei Monate vorgelegt werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie immer wahrheitsgetreue Angeben machen. Unwahre Angaben können zur Ablehnung des Antrages führen und ziehen einen entsprechenden Eintrag im ZEK nach sich, was zu Problemen bei späteren Kreditgeschäften führen kann.
Besondere Lebenssituationen müssen wahrheitsgetreu angegeben werden. Sind Sie unterstützungspflichtig gegenüber Kindern oder einem getrennt lebenden Partner ist dies anzugeben. Erhalten Sie eine Rente nach einem Unfall, oder wegen Invalidität, oder verfügen Sie nur über eine temporäre Anstellung, müssen auch diese Unterlagen beigefügt werden. Im Online-Antrag, den Sie bei Sofort-Kredit.ch finden, werden Sie automatisch aufgefordert die entsprechenden Dokumente elektronisch oder auf dem Postweg einzureichen.
Grundsätzlich müssen Personen die einen Kredit wünschen zwei Bedingungen erfüllen:
- Regelmässiges und nachweisbares Einkommen von mindestens CHF 2'800.- im Monat.
- Sie müssen das 18. Altersjahr erreicht haben.
Was tun, wenn der Kredit abgelehnt wird?
Diese Gesetze und Sicherheiten sind dazu da, den Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Wird ein Kreditbegehren abgelehnt, so hat das in den meisten Fällen mit bereits bestehenden Krediten, fehlender Bonität, oder mit anderen drohenden Schuldenfallen zu tun. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Schuldenberatungsstelle Ihres Wohnortes.

