Kredite - passende Offerte erstellen lassen

Anforderungen für einen Kredit

Um einen Kreditantrag stellen zu können, müssen Sie bestimmte Dokumente bereithalten und einige Bedingungen erfüllen, die wir in der folgenden Liste beschreiben. Welche dies sind, bestimmt das Konsumkreditgesetz (KKG) und ist bei allen Kredit gebenden Instituten gleich:

  1. Sie müssen über ein monatliches Einkommen verfügen, das über dem Existenzminimum liegt. Derzeit liegt diese Grenze bei CHF 2’800.- (Stand: 3.2011)
  2. Für die Vergabe eines Kredits müssen Sie das 18. Altersjahr erreicht und dürfen das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Diese Angaben müssen belegt werden, indem Sie dem Antrag Kopien folgender Dokumente beilegen (das geht auch online als Bild oder PDF)

  1. Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) oder Pass
  2. Die letzten Lohnabrechungen / Letzte 3 Lohnabrechnungen bei temporär Angestellten.
  3. Ein aktueller Betreibungsauszug (erst zwingend nötig nach Kreditzusage).

Abhängig von der persönlichen Lebenssituation benötigdie Bank für eine definitive Zusage weitere Angaben oder Dokumente. Kopien von Ausweisen und Bescheinigungen können Sie als Bild oder PDF in unserem System hinaufladen, per E-Mail oder Post übermitteln.

  1. Geben Sie die Jahrgänge aller Kinder an, für deren Unterhalt Sie aufkommen müssen. Beachten Sie dabei, dass die Unterstützungspflicht nicht mit der Vollendung des 17. Lebensjahres, sondern erst nach Abschluss der ersten Ausbildung endet.
  2. Im Falle einer Scheidung müssen Sie das Scheidungsurteil beilegen, sowie einen Zahlungsnachweis erbringen über die darin festgelegten Alimentzahlungen.
  3. Als Witwe oder Witwer legen Sie die Bestätigung der AHV, der Pensionskasse oder anderer Versicherungen bei, von denen Sie Rentenzahlung erhalten.
  4. Gleiches gilt beim Bezug von IV-Renten: Legen Sie die Bestätigung der SUVA, AHV, Ihrer Pensionskasse und allen anderen Versicherungen bei, von denen Sie Rentenzahlungen erhalten .
  5. An temporär Beschäftigte dürfen Kredite nur dann ausgegeben werden, wenn der Kreditnehmer mindestens 9 Monate beim gleichen Temporärbüro angemeldet war. Dafür legen Sie bitte eine Bestätigung des Temporär-Büros vor und die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
  6. Auch Ausländer dürfen Kredite beantragen, sofern ihr Wohnsitz in der Schweiz liegt und sie im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung (B oder C) sind.

Bitte beachten Sie, dass Kreditanträge (nicht Onlinevergleiche!) der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) gemeldet werden müssen.