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Widerrufsrecht

Februar 20th, 2011 in Lexikon

Das Widerrufsrecht wird dem Kreditnehmer durch das KKG eingeräumt. Nachdem ein Kreditantrag gutgeheissen wurde und Sie den Vertrag unterschrieben zurück geschickt haben, beginnt eine 7-tägige Frist. In dieser haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Verträge unbedacht oder voreilig abgeschlossen werden. Nach Ablauf dieser Frist und wenn Sie vom Rücktrittsrecht nicht Gebrauch gemacht haben, steht Ihnen der Kredit zur Verfügung.

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