Verzugszins
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Werden Raten zu spät bezahlt, darf der Kreditgeber ab dem ersten Tag nach Fälligkeit einen Verzugszins verlangen. Das Konsumkreditgesetz schreibt vor, dass der Verzugszins nicht höher sein darf, als der im Vertrag angewendete Kreditzins. Verspätete Zahlungen werden der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) gemeldet, was bei späteren Kreditanträgen zu Problemen führen könnte.
Verzugszinsen werden übrigens auch bei Bank- und Postkonti immer ab dem ersten Tag der Unterdeckung berechnet und Ende Monat dem Konto belastet.
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