Vertragsauflösung, vorzeitige Rückzahlung
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Ein Kreditvertrag kann nach Ablauf von drei Monaten jederzeit und mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne Begründung gekündigt werden. Sie haben geerbt, im Lotto gewonnen oder sind auf andere Weise an Geld gekommen und brauchen den Kredit nicht mehr? Sie können den Vertrag auflösen und dem Gläubiger die Restschuld, inklusive aller bisher angefallenen Zinsen und Spesen zurückzahlen. Der Kreditnehmer hat Anspruch auf Zinserlass auf die nicht beanspruchte Kreditdauer. Diese Angaben müssen im Kontoabschluss ausgewiesen sein.
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