Versicherung bei Arbeitsplatzverlust
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Bei Stellenverlust während der Vertragslaufzeit hat der Kreditnehmer Anspruch auf Versicherungsleistungen. Dabei reduziert sich die monatliche Rate oder entfällt gänzlich, das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Nachfolgend aufgeführte Bedingungen müssen grundsätzlich erfüllt sein:
- Die Kündigung war unverschuldet oder erfolgte durch den Arbeitgeber.
- Zum Zeitpunkt der Kündigung muss der Kreditvertrag seit mindestens 60 Tagen bestehen.
- Nach der Kündigung war der Kreditnehmer mindestens 60 Tage erwerbslos (bei einigen Anbietern beträgt diese Frist 90 Tage).
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