Restschuldversicherung
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Werden Sie nach Unfall, Invalidität oder Todesfall Arbeitsunfähig und sind dadurch nicht mehr in der Lage Kreditraten und damit die Restschuld zu begleichen, hilft die Restschuldversicherung (auch Ratenversicherung genannt). Tritt einer der oben genannten Vorfälle ein, übernimmt die Ratenversicherung die fälligen Raten über eine bestimmte oder unbestimmte Zeit.
Siehe auch: Ratenversicherung
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