Privatkreditvertrag
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Wenn Sie dem Ausdruck Privatkreditbetrag begegnen, ist damit auch der Kreditvertrag gemeint, gleichwohl der Barkreditvertrag und der Konsumkreditvertrag. Sie alle bezeichnen die vertragliche Offerte, die Sie unterschrieben an das Kreditinstitut zurückschicken müssen. Damit tritt der Vertrag auch in Kraft.
Im Privatkreditvertrag muss ausdrücklich der vollständige Name und Wohnort des Kreditnehmers stehen, dazu Kredithöhe, Laufzeit und der unveränderbare effektive Zinssatz.
Ähnliche Artikel und Inhalte:

