Laufzeit
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Unter dem Begriff Laufzeit versteht man die Vertragsdauer eines Kreditvertrags oder des Leasings. Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss festgelegt und beeinflusst die Höhe der Ratenzahlungen und auch die Höhe der Kreditkosten. Sie beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 60 Monate, kann aber nach einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Auch wenn die Restschuld vorzeitig und einschliesslich aller Spesen bezahlt wurden, wird auch die Laufzeit vorzeitig beendet.
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