Kreditfähigkeitsprüfung
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Diese wird durchgeführt, nachdem Sie einen vollständigen Antrag mit Personalien und allen verlangten Dokumenten eingesendet haben. Erst wenn Sie die Kreditfähigkeit erlangt haben erhalten Sie einen Kredit der Bank. Dieses Vorgehen wird vom KKG (Konsumkreditgesetz) verlangt und wird durch den Kreditvermittler, resp. durch den Kreditgeber durchgeführt. Fällt der Kreditantrag negativ aus, entstehen dem Antragsteller keine weiteren Kosten.
Bitte beachten Sie, dass auch ein abgelehnter Antrag bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) vermerkt wird. Sie können deshalb erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist einen neuen Kreditantrag stellen.
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