Konsumkreditgesetz
Februar 20th, 2011 in Lexikon
Das Konsumkreditgesetz KKG regelt Kreditgeschäfte zwischen Finanzinstituten und Privatleuten bis zu einem Maximalbetrag von 80’000 Franken. Es ist für Kreditgeber verbindlich und schreibt unter anderem den Höchstzinssatz und die maximale Laufzeit für Konsumkredite (auch Privatkredit oder Kleinkredit genannt) vor. Ebenfalls festgehalten wird, welche Angaben im Vertrag schriftlich festgehalten werden müssen. Unter anderem sind das der vollständige Name und der Wohnort des Kreditnehmers, sowie der unveränderbare effektive Zinssatz. Und natürlich die Höhe des Kredits. Das Gesetz wurde 2003 vollständig überarbeitet und dient dem Schutz vor Überschuldung von Privatpersonen.
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