Informationsstelle für Konsumkredit (IKO)
Nach Inkrafttreten des Konsumkreditgesetzes wurde die Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) gegründet, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) genehmigt wurde. Bei der IKO melden die Kreditgeber alle gewährten Kredite, wobei Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum des Kreditnehmers erfasst werden, sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen wie Bruttobetrag, vereinbarter Zins, Anzahl Raten, Vertragsbeginn und Vertragsende (falls ein solcher vereinbart wurde) sowie Zahlungsverzüge.
Wird ein neuer Kredit beantragt, müssen Kreditvermittler, resp. die Kreditgeber im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung bei der IKO und allenfalls vorhandene Daten anfragen. Diese Informationen sind nicht öffentlich zugänglich, sondern unterstehen dem Datenschutzgesetz.
Wenn Sie wissen wollen, welche Daten über Sie gesammelt wurden, können Sie unter Einsendung einer Ausweiskopie bei der IKO Akteneinsicht verlangen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle für Konsumkredite: www.iko-info.ch
Während die IKO die eigentliche Anlaufstelle für Bonitätsanfragen ist, ist die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK, www.zek.ch), die Sammelstelle der Daten. Beide Vereine sind an folgender Adresse schriftlich erreichbar: Postfach 1108, 8048 Zürich.

