Effektiver Jahreszins
Februar 20th, 2011 in Lexikon
„Effektiv“ bedeutet „Tatsächlich“ und bezeichnet den tatsächlich zu bezahlenden Zins, den Sie für das Kreditgeschäft pro Jahr bezahlen müssen. Dieser muss zwingend im Konsumkreditvertrag festgeschrieben sein.
Wirbt eine Gesellschaft mit einer Zinsspanne, oder einem sehr tiefen Mindestzins, ist dennoch die Angabe Massgebend, die letztlich in Ihrem Vertragswerk steht. Diese ist das Resultat der Kreditfähigkeitsprüfung und bleibt während der ganzen Vertragsdauer unverändert. Der gesetzlich vorgeschriebene Maximalzins von 15% (Stand: März 2011) darf nicht überschritten werden, einen Mindestzinssatz gibt es nicht.
Ähnliche Artikel und Inhalte:

